Häufige Fragen

Warum brauche ich ein Gutachten?

Ein Schadensgutachten wird den entstandenen Schaden genau erfasst und dadurch Ihre Schadenersatzansprüche. Sie erhalten z. B. Informationen über:

  • Ihren Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall,
  • eine mögliche Wertminderung,
  • die Dauer der Reparaturen,
  • die passende Mietwagen- und Nutzungsausfallklasse,
  • evtl. die Zeit für eine Ersatzbeschaffung.

Der Kfz-Sachverständige kommt an den Ort Ihrer Wahl. Sollte das Fahrzeug nicht fahrbereit sein, wird es in die entsprechende Werkstatt überführt.

Ja, laut § 249 BGB können Geschädigte sich den Unfallschaden auszahlen lassen. Am besten auf Basis eines Gutachtens eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

Sie als Geschädigter sollten zunächst ein Gutachten erstellen lassen, dadurch sind die Fahrzeugschäden dokumentiert. Die Kosten für das Gutachten übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung. Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen, die Schadenabwicklung durchzuführen und evtl. Kürzungen der Schadenssumme entgegenzuwirken.

Im Regelfall erstreckt sich die Regulierungsdauer der Kfz-Versicherung zwischen 4 und 8 Wochen. Die Reparatur ist mit einer Kostenübernahmeerklärung schneller möglich.

Sie als Geschädigter können, bei klarer Sachlage, selbst Ihren Kfz Gutachter bestellen. Die Versicherung ist in diesem Fall nicht weisungsberechtigt.

Bei klarer Sachlage und wenn Sie diesem Vorgehen nicht zugestimmt haben, muss Sie dies nicht interessieren. Sie können selbst einen Kfz-Sachverständigen beauftragen. In einem solchen Fall kann ein Rechtsanwalt hilfreich sein.

Bei einem Haftpflichtschaden können Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. 

Der Unfallverursacher innerhalb einer bestimmten Frist. Die Schadenmeldung muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen. 

Nein, mit einer Abtretungserklärung rechnet der Kfz-Sachverständiger direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Kfz-Versicherer versuchen fast immer, die Schadenshöhe des Gutachtens zu kürzen. Dagegen sollten Sie sich wehren. Sprechen Sie mit Ihrem Kfz-Sachverständigen und Ihrem Rechtsanwalt.

Gehen Sie kein Risiko ein, es können unter Verkleidungen versteckte Schäden vorliegen. Nur ein Fachmann oder Kfz-Sachverständiger können Ihnen sagen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt.

Bei einem Schaden bis ca. 750 Euro ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Sobald jedoch Lackschäden vorliegen oder gar  Assistenzsysteme oder sicherheitsrelevante Bauteile betroffen sind, ist es kein Bagatellschaden mehr. 

Bei Teilschuld oder einer offenen Schuldfrage können Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Auch sollten Sie in diesem Fall einen Rechtsanwalt konsultieren. Bei einer Teilschuld werden die Kosten eines Kfz-Sachverständigen anteilig aufgeteilt.